Ein attraktiver, lebensfreundlicher Campus für Patienten, Mitarbeitende und die Bevölkerung
Das Universitätsklinikum Augsburg (UKA) geht mit einem Neubau in eine neue Ära der Spitzenmedizin. Auf Grundlage des Ministerrat-Beschlusses vom 14.03.2023 entsteht bis Ende der 2030er Jahre (Ziel der Inbetriebnahme) auf einer Gesamt-Nutzfläche von 142.620 m² ein modernes universitäres Klinikum, das Wissenschaft und Patientenversorgung in optimaler Weise vereint.
Das „neue UKA“ westlich des heutigen Bestandsgebäudes soll für Spitzenmedizin, die auf personalisierte Therapien, Interdisziplinarität, Nachhaltigkeit und Digitalisierung setzt, stehen. Ziel ist, die universitäre Spitzenmedizin auf höchstem Niveau zu stärken, die Gesundheitsversorgung für die Region nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig eine enge Verzahnung von Forschung, Lehre und klinischer Praxis zu ermöglichen – zum Wohle der Menschen in Augsburg und Schwaben.
Der Neubau basiert auf einem umfassenden Medizinstrategiekonzept, das eine klare Trennung von Akut- und Elektivmedizin vorsieht. Diese zukunftsweisende Struktur ermöglicht eine effizientere Patientenversorgung und schafft Resilienz, insbesondere in Krisensituationen. Neue Ansätze wie „Same Day Surgery“ und der Einsatz digitaler Technologien treiben die Transformation hin zu personalisierter Medizin voran. Die enge Verzahnung mit der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg fördert zudem den wissenschaftlichen Fortschritt und die schnelle Umsetzung neuer Erkenntnisse in die klinische Praxis. Forschung, Lehre und Versorgung verschmelzen in einem Campuskonzept, das auf Interdisziplinarität, Innovation und Nachhaltigkeit setzt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum geplanten Neubau des Universitätsklinikums (Stand: 28.11.2024)
1. Warum wird das Uniklinikum neu gebaut?
Das Zentralklinikum Augsburg, seit 2019 Universitätsklinikum, wurde 1982 eröffnet. Mit dem Bau wurde bereits in den 70er Jahren begonnen. Inzwischen sind die Gebäude und die Haustechnik erheblich in die Jahre gekommen. Zudem haben sich die Anforde-rungen an die Medizin, an die universitäre medizinische Ausbildung sowie an ein Universitätsklinikum, das eine spitzenmedi-zinische Versorgungsstruktur vorhalten soll und muss, geändert.
2. Was bedeutet „spitzenmedizinische Versorgungsstruktur“?
Die Anforderungen an moderne Spitzenmedizin haben sich seit den 80er Jahren grundlegend verändert. In Zukunft werden Interdisziplinarität und der Dreiklang von Forschung, Lehre und Krankenversorgung eine wichtige Rolle für innovative Diagnostik- und Therapieverfahren im Universitätsklinikum Augsburg spielen. Dabei spielt die aktive Verzahnung des Universitätsklinikums mit der medizinischen Fakultät der Universität Augsburg eine wesentliche Rolle, inhaltlich wie räumlich.
3. Wäre eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoller?
Im Gegenteil. Ein Neubau ist in wirtschaftlicher Hinsicht insbesondere wegen der schnelleren Realisierungsmöglichkeit sehr viel sinnvoller als die deutlich längere dauernde und damit auch teurere Generalsanierung des Gesamtkomplexes. Die bessere energetische Bilanz eines Neubaus führt zudem, neben den positiven Auswirkungen auf das Klima, zu dauerhaften Kosten-ersparnissen im Betrieb.
4. Warum wird nicht im Bestand saniert?
Im Universitätsklinikum wird bereits seit vielen Jahren immer wieder im Bestand saniert. Diese Sanierungsmaßnahmen haben sich bislang als extrem kosten- und zeitintensiv dargestellt. Die ursprünglich geplante Gesamtsanierung des Bestandes wurde mit fortschreitenden Erkenntnissen regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und sorgfältig abgewogen. Der Ministerrat hat sich am 14.03.2023 für einen Neubau ausgesprochen. Dafür gab es triftige Gründe. Für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebes während der Bauphasen wären Ausweichflächen in der Größe eines Kreiskrankenhauses erforderlich gewesen. Die Schaffung umfangreicher Interimsflächen und die abschnittsweise Sanierung bei laufendem Betrieb hätten die Dauer der Generalsanierung des Universitätsklinikums auf mehrere Jahrzehnte ausgedehnt. Dies wäre mit erheblichen Dauerbelastungen für Patienten und Personal durch Lärm und Schmutz verbunden gewesen.
5. Wer hat den Neubau beschlossen?
Die Entscheidung wurde vom Bayerischen Ministerrat am 14.03.2023 getroffen.
6. Wer ist Bauherr der Maßnahme und wie erfolgt die Finanzierung?
Derzeit läuft das Projekt nach den üblichen Regularien für staatliche Bauvorhaben, nach denen der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Bauherr ist.
7. Welche Kosten sind mit der Baumaßnahme verbunden?
Konkrete Kosten können in Abhängigkeit der genauen Anforderungen erst mit der Planung im Rahmen der Projektunterlage, die dem Haushaltsausschuss vorgelegt wird, ermittelt werden. Die Kosten werden vom Freistaat getragen.
8. Wie wird sichergestellt, dass die Kosten nicht explodieren wie bei vielen anderen Großbaumaßnahmen?
Die Kostenkontrolle wird über standardisierte Prozesse der Staatsbauverwaltung durch das Staatliche Bauamt Augsburg durchgeführt.
9. Wie ist der Zeitplan?
Eine Inbetriebnahme bis Ende der 2030er Jahre ist das erklärte Ziel. Genauere Terminangaben können erst nach erfolgtem Planungsauftrag und genauerer Kenntnis über die Rahmenbedingungen für den Neubau gemacht werden. Ziel ist ein schneller Neubau möglichst in einem Stück, um ein zukunftsfähiges und leistungsfähiges Klinikum mit anpassungsfähigen Strukturen zu bauen. Gleichzeitig soll ein attraktives Umfeld für Angestellte, Patienten und Besucher entstehen.
10. Wie und wann erfolgt die Ausschreibung für die Baumaßnahme?
Ein genauer Zeitplan kann noch nicht erstellt werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass Ende 2025 das für die Schaffung des Baurechts erforderliche Bebauungsplanverfahren von der Stadt Augsburg eingeleitet und 2026 ein interdisziplinärer Realisierungs-wettbewerb für den Klinikneubau ausgelobt werden kann. Erst nach Abschluss der anschließenden Planungsphase können die Bauleistungen nach geltendem Vergaberecht EU-weit ausgeschrieben werden.
11. Wie sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der Baumaßnahme auf Stadt und Region?
Grundsätzlich sollte sich die Transformation des Krankenhauses zum Uniklinikum wirtschaftlich positiv auf Stadt und Region auswirken. Wir verbinden damit die Hoffnung auf qualifizierte Arbeitsplätze durch die Ansiedelung von Unternehmen der Medizinbranche, auch im Großraum Augsburg. Die Schaffung neuer Studienplätze im Zuge des Ausbaus zum Uniklinikum wird zudem junge Menschen neu in diese Region führen, welche den Lebens- und Wirtschaftsraum mitprägen werden. Im Zuge der Investitionen in konkrete Baumaßnahmen werden voraussichtlich auch lokale Unternehmen aus dem Bausektor profitieren, in sicherheitskritischen Bereichen auch spezialisierte Betriebe mit besonderer, nachgewiesener Kompetenz.
12. Welche Vorteile haben die Bürgerinnen und Bürger in der medizinischen Versorgung und die Mitarbeitenden der Uniklinik durch einen Neubau?
Ein Neubau wird die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger signifikant verbessern. Er führt zu einem besseren Miteinander von Klinik, Universität und Grundlagenforschung, vereint unter einem Dach. So sollen tiefgreifende Veränderungen und Fortschritte in Diagnostik- und Therapieverfahren sowie neue Formender interdisziplinären Zusammenarbeit in einer modern konzipierten Infrastruktur und innovativen Architektur optimal umgesetzt werden. Auch die Entwicklung hin zu personalisierter Spitzenmedizin ist eines der Ziele. Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume sprach im Zusammenhang mit dem Neubau von Bayerns jüngster Uniklinik davon, dass in Augsburg „eines der modernsten Klinikareale Europas“ entstehen soll.
13. Wird der Neubau zu einer Entlastung der Zentralen Notaufnahme führen?
Durch eine bauliche und medizinstrategische Neu-Konzeption der Zentralen Notaufnahme wird eine erhebliche Verbesserung der Patientenaufnahme und -Versorgung angestrebt.
14. Welche Vorteile haben die Mitarbeitenden der Uniklinik durch einen Neubau?
Der bisherige Bestandsbau des Universitätsklinikums ist in vielen Bereichen veraltet, auch was die multiplen Anforderungen an die moderne Arbeitswelt und attraktive Arbeitsbedingungen für Fachkräfte betrifft. Diese Situation wird sich in einem Neubau stark verbessern. Um die Belange der Mitarbeitenden des Universitätsklinikums vollumfänglich einzubeziehen, wurden bereits Arbeitsgruppen initiiert, die die Expertise und Bedürfnisse der Mitarbeitenden aller Berufs- und Altersgruppen berücksichtigen sollen.
15. Wie werden die Anliegen und Bedenken der Anwohner in die Planung einbezogen?
Eine umfassende, proaktive und transparente Information der Öffentlichkeit zu allen Belangen des Neubaus ist selbstverständlich und wird in eigener Verantwortung des Universitätsklinikums durchgeführt. Dazu gehört auch eine transparente Information der Medien. Zudem finden im Rahmen der Baurechtsschaffung zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. In diesen Phasen haben alle Betroffenen, Interessierten und Anwohner die Möglichkeit, ihre Anliegen und Interessen einzubringen.
16. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Umweltbelange zu berücksichtigen?
Zur Standortfindung wurden bereits zahlreiche Gutachten und Untersuchungen durch das Staatliche Bauamt Augsburg in Auftrag gegeben, eine Vielzahl von Abstimmungen mit Fachbehörden hat bereits in dieser frühen Projektphase stattgefunden. So konnten alle entscheidungserheblichen Belange, insbesondere auch naturschutzfachlicher Art, schon bei der Standortentscheidung, soweit zum aktuellen Zeitpunkt möglich, berücksichtigt werden. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden alle relevanten Ergebnisse z.B. zu naturschutzrechtlichen Belangen, Artenschutz, Immissionsschutz, Altlasten eingebracht und konkretisiert. Auch hierzu wird eine umfassende, proaktive und transparente Information der Öffentlichkeit stattfinden.
17. Wie werden potenzielle Verkehrsprobleme während der Bauphase angegangen?
Das Staatliche Bauamt hat ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, bei welchem auch die verkehrliche Erschließung des Universitätsklinikums Augsburg während der Bauphase mit den Baustellenverkehren Berücksichtigung findet. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen noch keine Ergebnisse zum Gutachten vor.
18. Welche Auswirkungen hat der Neubau auf den ruhenden Verkehr (Stellplätze)?
Im Rahmen der städtebaulichen Planungen für den Neubau wird auch ein Parkraumkonzept erarbeitet, das im Bebauungsplanverfahren rechtlich gesichert und in der Planung des Neubaus konkretisiert wird.
19. Wie ist die ÖPNV Anbindung geplant?
Über die bestehende Andienung hinaus sind weitere ÖPNV-Verkehre vorgesehen. Dies wird in beiden Entwicklungsplänen, dem Augsburger Mobilitätsplan (AMP) und dem Nahverkehrsplan (NVP) beschlossen und festgehalten. Beide werden derzeit fortgeschrieben. Im Rahmen der städtebaulichen Planungen fanden und finden auch künftig Abstimmungen mit der Stadt und den Stadtwerken Augsburg statt.
20. Werden bei der Baumaßnahme auch Belange der Infrastruktur und Nahversorgung für die Mitarbeitenden und die umliegenden Stadtteile mitberücksichtigt (Lebensmittel, Gastronomie, Schule, KiTa …)
Die Entstehung von Infrastruktureinrichtungen, wie die verkehrliche Anbindung, die Schul- und KiTa-Versorgung und das Einzelhandelskonzept, wird im Rahmen der Bauleitplanung maßgeblich durch die Stadt Augsburg betrieben. Im Zuge der Immobilienentwicklung sollen so Anreize gesetzt werden, geeignete Flächen (u. a. für Handel und Gastronomie) durch die freie Wirtschaft zu schaffen. Die durch den Zuwachs an Arbeitskräften zu erwartende wachsende Nachfrage wird hier Investitions-impulse setzen. Mit Blick auf den Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur ist es aus Sicht des Universitätsklinikums Augsburg und der IHK Schwaben unabdingbar, die Straßenbahnlinie 5 so schnell wie möglich zu realisieren. Dabei darf die Leistungsfähigkeit der Bürgermeister-Ackermann-Straße nicht eingeschränkt werden, da diese nicht nur als Zubringer zur B17 sondern auch zum Universitätsklinikum für den motorisierten Individualverkehr fungieren wird.
21. Gibt es eine Festlegung zur Verortung des Klinikneubaus?
Mit Beschluss des Lenkungsausschusses vom 26. Juli 2024 liegt auf Grundlage einer intensiven Alternativienprüfung aktuell eine Festlegung auf das, vom heutigen UKA gesehen, westlich gelegene Baufeld vor. Dies wird nun im Rahmen der Baurechtsschaffung konkretisiert. Zur Standortfindung wurden im Vorfeld zahlreiche Gutachten und Untersuchungen durch das Staatliche Bauamt Augsburg in Auftrag gegeben. Es fanden umfassende Abstimmungen mit allen Beteiligten, insbesondere der Stadt Augsburg und dem Staatlichen Bauamt Augsburg sowie dem zuständigen Ministerium für Wissenschaft und Kunst statt. Alle Optionen westlich und östlich des bestehenden Klinikums wurden unter Hinzuziehung von Experten ergebnisoffen geprüft und anschließend gegeneinander abgewogen. So wurden alle relevanten Belange bei der Standortentscheidung berücksichtigt. Nach Auswertung aller Ergebnisse wurde das Baufeld westlich des heutigen Universitätsklinikums als präferierte Verortung festgelegt. Die nun angedachte Lösung macht den Weg frei für die Vision eines modernen Medizinparks, an dem Forschung, Lehre und klinische Versorgung eine Einheit bilden. Geplant ist ein attraktiver, lebensfreundlicher Campus, der für Patienten, Mitarbeitende und auch die Bevölkerung ein attraktiver Lebensraum werden soll. Die Augsburger universitäre Spitzenmedizin braucht den Lückenschluss zwischen neuem Campus der Medizinischen Fakultät und dem Neubau, der bei dieser Standortwahl am sinnvollsten möglich ist.
22. Besteht bereits ein Plan für die Nachnutzung des „alten“ Universitätsklinikums?
Dies wird zu gegebener Zeit entschieden. Derzeit ist davon auszugehen, dass das Gebäude nach Fertigstellung des Neubaus rückgebaut wird.
23. Welche Anzahl an Ausgleichsflächen wird durch den Neubau erforderlich?
Art und Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen hängen stark von der Größe des Baufelds ab und können erst im Bauleitplanverfahren konkretisiert werden. Flora und Fauna wurden auf dem gesamten Areal über einen Zeitraum von einem Jahr kartiert. Auf Basis dieser Kartierung werden im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) notwendige Maßnahmen ermittelt.
24. Was passiert mit dem „Anbau West“ (ZIT – Zentrum für Intensivtherapie)?
Die Anbindung des bald in Betrieb gehenden ZIT – Zentrum für Intensivtherapie („Anbau West“) an den Neubau war ein wichtiger Standortfaktor bei der Auswahl des Baufeldes, auf dem das neue Universitätsklinikum errichtet wird. Er soll betriebsorganisatorisch und baulich an den Neubau angebunden werden.
25. Was passiert mit dem „Mutter-Kind-Zentrum“?
Ein neues Eltern-Kind-Zentrum wird in den Neubau integriert. Ob das bestehende Mutter-Kind-Zentrum anderweitig weitergenutzt oder rückgebaut wird, steht noch nicht fest.
Fragen und Antworten zum Neubau
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