Datenschutz geht alle an! Ob Arzt, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Mitarbeiter in der Verwaltung – alle Mitarbeiter des Universitätsklinikum Augsburg unterliegen strengen Regeln rund um die Ärztliche Schweigepflicht und weiteren Datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Datenschutzbeauftragte wirkt auf die Einhaltung dieser Bestimmungen hin. Patienten, aber auch Mitarbeiter müssen darauf vertrauen können, dass mit ihren Daten sorgfältig umgegangen wird und diese auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden. Daher ist es wichtig bewusst und sorgsam mit den sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen und die unberechtigte Weitergabe oder das unberechtigte Nutzen von persönlichen Daten zu verhindern. Zur Gewährleistung des Datenschutzes und zur Sicherung der Daten gegen unbefugten Zugriff sind im Universitätsklinikum Augsburg eine Reihe von Regelungen getroffen worden.
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten am besten per E-Mail. Soweit Sie ihre Informationen zur Verfügung stellen, werden diese vertraulich behandelt. Grundlage ihrer Tätigkeit sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Daneben sind die im Bereich eines Krankenhauses geltenden spezifischen Bestimmungen zu beachten, wie Art. 27 des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG), das Sozialgesetzbuch (SGB), Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und auch Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden und Fachgesellschaften.
Anregungen zur Verbesserung des Datenschutzes am Universitätsklinikum Augsburg sind stets willkommen.
Nach Art. 39 Abs. 1 DSGVO obliegen Datenschutzbeauftragten folgende Aufgaben:
E-Mail: datenschutz@uk-augsburg.de