Vor einer MRT-Untersuchung findet mit jedem Patienten ein Vorbereitungsgespräch durch den anwesenden Radiologen statt. Hierbei werden die Indikation für die Untersuchung besprochen, eventuelle Kontraindikationen abgeklärt sowie über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt.
Wichtig ist die Angabe von implantierten medizinischen Geräten oder anderen metallischen/magnetisierbaren Gegenständen im Körper (z.B.: Herzschrittmacher, , künstliche Herzklappen, Neurostimulatoren, Medikamentenpumpen, ,, u.a.), da diese eine Untersuchung nur unter bestimmten Bedingungen oder besonderer Vorbereitung zulassen. In manchen Fällen kann die Untersuchung auch gar nicht durchgeführt werden.
Grundsätzlich müssen vor Betreten des Untersuchungsraumes sämtliche am Körper befindlichen metallischen Gegenstände abgelegt werden, da diese in dem starken Magnetfeld zu schweren Personen- oder Geräteschäden führen können. Zudem dürfen keine elektronischen Geräte, EC-/Kreditkarten oder Armbanduhren mit in den Untersuchungsraum genommen werden da diese ansonsten beschädigt werden.
Sollte eine intravenöse Kontrastmittelgabe aufgrund der Fragestellung nötig sein, muss sichergestellt werden, dass keine schwerwiegende Nierenfunktionsstörung vorliegt (GFR > 30 ml/min), ggf. kann auch durch eine rechtzeitige Flüssigkeitsinfusion eine ausreichende Verbesserung der Nierenfunktion erreicht werden. Bei bekannter Kontrastmittelallergie muss geklärt werden ob evtl. eine antiallergische Prämedikation notwendig ist. MR-Kontrastmittel enthält im Gegensatz zu Röntgen-/ CT-Kontrastmittel kein Jod.
Patienten mit Platzangst bieten wir MRT-Geräte mit einem relativ großen Röhrendurchmesser bis zu 70 cm an. Bei Bedarf kann in Absprache mit dem Radiologen ein Beruhigungsmedikament als Tablette verabreicht werden oder eine Beruhigungsmedikation als Injektion oder Kurzinfusion durch den behandelnden Stationsarzt/-ärztin erfolgen. Zu beachten ist, dass alle diese Medikamente eine Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen.
In speziellen Ausnahmefällen (bei Säuglingen bzw. kleinen Kindern oder dringender Notwendigkeit einer Untersuchung bei Patienten mit schwerer Platzangst) kann die Untersuchung auch unter Kurzzeitnarkose in Kooperation mit den Kollegen der Anästhesie durchgeführt werden.
Im ersten Trimenon einer Schwangerschaft sollte nur bei sehr strenger (z.B: lebensbedrohlicher) Indikation ein MRT durchgeführt werden.