Coronavirus – Regelungen für Patienten, Begleit-personen und Besucher

Die letzten gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit SARS-CoV-2 sind mit dem 07.04.2023 ausgelaufen. Medizinische Einrichtungen sind aufgerufen, ein an den Standort angepasstes Konzept zu entwickeln, um Patienten, Besuchende sowie Mitarbeitende bestmöglich vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen. Dies wird am Universitätsklinikum Augsburg mit den im Folgenden aufgeführten Regeln umgesetzt.

Diese Regelungen werden regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die auf dieser Seite beschrieben Regelungen auch kurzfristig ändern können.

Ich bin Patient!

Ob bei einem Termin in unseren Ambulanzen und Sprechstunden oder der stationären Aufnahme, bitte beachten Sie als ambulanter oder stationärer Patient unsere Corona-Schutzmaßnahmen:

Derzeit benötigen Sie keinen Selbsttest. Bei Vorliegen von Erkältungssymptomen melden Sie sich bitte umgehend beim Personal. Vielen Dank!

Ich bin Begleitperson!

Einige unserer Patienten sind auf Unterstützung Ihrer Begleitpersonen angewiesen. Bitte beachten Sie als Begleitperson nachfolgende Informationen:

Allgemeine Regelung

Ich bin Besucher!

Ein Angehöriger, eine Freundin, Nachbarn oder Kollegen sind Patienten und Sie möchten sie besuchen? Bitte beachten Sie als Besucher oder Besucherin die nachfolgenden Informationen:

Wichtige Hinweise

Besuchszeiten

Zutritt verboten

Weiterhin ist – zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden – Besuchern das Betreten des Universitätsklinikums nicht möglich für:

  • Personen, die in den letzten 7 Tagen engen Kontakt zu einer pos. auf SARS-CoV-2 getesteten Person hatten (bspw. Angehörige, Freunde)
  • Personen, die in den letzten 7 Tagen eines oder mehrere der folgenden Symptome aufweisen: Fieber, Husten, Atemnot oder andere Symptome einer Atemwegserkrankung
  • Personen, die in den letzten 10 Tagen erstmals pos. auf SARS-CoV-2 getestet wurden

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!