Die letzten gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit SARS-CoV-2 sind mit dem 07.04.2023 ausgelaufen. Medizinische Einrichtungen sind aufgerufen, ein an den Standort angepasstes Konzept zu entwickeln, um Patienten, Besuchende sowie Mitarbeitende bestmöglich vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen. Dies wird am Universitätsklinikum Augsburg mit den im Folgenden aufgeführten Regeln umgesetzt.
Diese Regelungen werden regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die auf dieser Seite beschrieben Regelungen auch kurzfristig ändern können.
Ob bei einem Termin in unseren Ambulanzen und Sprechstunden oder der stationären Aufnahme, bitte beachten Sie als ambulanter oder stationärer Patient unsere Corona-Schutzmaßnahmen:
Derzeit benötigen Sie keinen Selbsttest. Bei Vorliegen von Erkältungssymptomen melden Sie sich bitte umgehend beim Personal. Vielen Dank!
Einige unserer Patienten sind auf Unterstützung Ihrer Begleitpersonen angewiesen. Bitte beachten Sie als Begleitperson nachfolgende Informationen:
Ein Angehöriger, eine Freundin, Nachbarn oder Kollegen sind Patienten und Sie möchten sie besuchen? Bitte beachten Sie als Besucher oder Besucherin die nachfolgenden Informationen:
Weiterhin ist – zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden – Besuchern das Betreten des Universitätsklinikums nicht möglich für:
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!