Nicht erhaltungswürdige Zähne, die z.B. durch Karies zerstört sind oder durch starke Schädigung des Zahnapparats nichtmehr zu erhalten sind, müssen entfern werden. Bei Patienten die an einer Tumorerkrankung leiden, spezielle Medikamente einnehmen oder multimorbide sind, müssen dementsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Hierbei nehmen unsere Ärzte Kontakt mit dem behandelnden Hausarzt bzw. Hauszahnarzt auf und klären dies im Voraus ab.