Wenn Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind oder eine private Zusatzversicherung besitzen und die Wahlleistung im Leistungsspektrum enthalten sind, können Sie diese bei uns in Anspruch nehmen. Selbstverständlich können Sie auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse durch private Zuzahlung die Leistungen beanspruchen. Die Wahlleistung muss zwischen Ihnen und uns gesondert schriftlich vereinbart werden. Nähere Informationen sind in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) bzw. in der Wahlleistungsvereinbarung enthalten.
Für die Chefarztbehandlung (Wahlarztbehandlung) erhalten Sie von allen an der Behandlungen beteiligten Chefärzten unserer Klinik eine gesonderte Rechnung (z. B. Anästhesie, Radiologie, Labor usw.). Prüfen Sie bitte, ob Ihre private Krankenversicherung / Beihilfe etc. diese Kosten deckt.
Für einen stationären Aufenthalt ist eine Eigenbeteiligung von 10,00 € pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr vorgeschrieben. Falls Sie im laufenden Kalenderjahr schon einmal einen Krankenhausaufenthalt hatten, bitten wir Sie deshalb die Quittungsbelege mitzubringen.
Bezahlung Eigenbeteiligung
Die Rechnung über die stationäre Eigenbeteiligung erhalten Sie nach Ihrer Entlassung automatisch per Post. Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag zeitnah; wir leiten ihn an Ihre Krankenkasse weiter.
Da uns Ihre Sicherheit sehr am Herzen liegt, wurde im Mai 2012 das Patientenarmband eingeführt. Es dient dazu, Ihre Identität während des Krankenhausaufenthaltes bei jedem einzelnen Behandlungsschritt festzustellen bzw. zu kontrollieren. Wir bitten Sie daher, Ihr Armband zu jeder Zeit zu tragen und erst bei Ihrer Entlassung zu entfernen. Das Patientenarmband wird anschließend unter datenschutzrechtlichen Bedingungen entsorgt.
Ihre Bewegungsfreiheit wird durch das Armband in keiner Weise eingeschränkt. Sowohl das Kunststoffverbundmaterial, aus dem es besteht, als auch seine Beschriftung sind gegen Wasser und alle üblichen Desinfektionsmittel resistent.
Sie brauchen sich auch keine Sorgen zu machen, wenn Sie an einer Allergie leiden. Unsere Patientenarmbänder sind nach den Prüfrichtlinien für biologische Bewertung von Medizinprodukten nach ISO 10993-5:1999 als unbedenklich eingestuft worden. Es werden keinerlei zelltoxische Substanzen freigesetzt, die u.a. Allergien hervorrufen könnten. Außerdem konnten bei einem Gutachten des international anerkannten Instituts Hohenstein keine Schadstoffe (z.B. Weichmacher, zinnorganische Verbindungen, Schwermetalle, verbotene Farbstoffe oder Formaldehyde) nachgewiesen werden.
Einmal wöchentlich stellen Ihnen unsere Verpflegungsassistenten und -assistentinnen diese Frage bei ihrem Besuch auf der Station, bzw. bei Ihnen am Bett. Denn Sie können aus einem umfangreichen Angebot Ihr individuelles Frühstück, Mittagessen oder Abendbrot zusammen stellen. Mehr Informationen zum Essen in Krankenhaus finden Sie hier: