Pandemie COVID-19: Empfehlungen zur Triage bei intensivmedizinscher Ressourcenknappheit im Katastrophenfall

Verfasser: M. Wehler, P. Deetjen, F. Gerheuser, F. Joachimski, H. Schneider, M. Wittmann & M.C. Frühwald | für das Klinische Ethikkomitee am Universitätsklinikum Augsburg

Mitglieder des Klinischen Ethikkomitess des Universitätsklinikums Augsburg haben im Rahmen der Pandemie durch Infektionen mit dem Coronavirus SARS CoV-2 Empfehlungen erarbeitet, wie eine Triage bei intensivmedizinscher Ressourcenknappheit im Katastrophenfall aussehen kann. Ein im Vorfeld eines Katastrophenfalls konsentiertes Verfahren kann dazu führen, dass ungeordnete, intransparente und damit als ungerecht und willkürlich erlebte Therapiezielfestlegungen, die eine Traumatisierung aller unmittelbar und mittelbar Beteiligten verstärken, vermieden werden.

Der Gesetzgeber beschloss am 10.11.2022 eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes. Diese erklärt u.a. die "ex post-Triage" bei "aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten" explizit für unzulässig. Die Übertragbarkeit auf andere Situationen intensivmedizinischer Ressourcenknappheit ist juristisch umstritten.
Damit darf die vorliegende Triage-Regelung des Universitätsklinikums Augsburg bis auf weiteres nicht angewandt werden. Sie bleibt als Diskussionsbeitrag veröffentlicht. Aktuell unzulässige Passagen sind im Text durchgestrichen, notwendige Ergänzungen gelb hinterlegt.

Hier kommen Sie zum Aufsatz!

 

HINWEIS:

Das Zentrum für interdisziplinäre Gesundheitsforschung der Universität Augsburg hat zu diesem Thema ebenfalls einen Aufsatz vorgelegt. Professor Josef Franz Lindner (Recht) und Professor Kerstin Schlögl-Flierl (Moraltheologie/Ethik) widmen sich der ethischen ebenso wie der juristischen Dimension dieser Thematik: "Triage bei COVID-19. Zur Allokation knapper Rettungsmittel aus ethischer und rechtlicher Perspektive".